BFStrMG Bundesfernstraßenmautgesetz BFStrMG ist die Abkürzung für das Bundesfernstraßenmautgesetz. Dieses Gesetz regelt die Erhebung einer Mautgebühr für die Nutzung bestimmter Bundesfernstraßen durch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Maut dient zur Finanzierung von Straßenbau- und -erhaltungsmaßnahmen. Das BFStrMG legt die Höhe der Maut, die Mautpflichtigen sowie die Kontroll- und Sanktionsregelungen fest. Es trägt somit zur Finanzierung und Instandhaltung des deutschen Straßennetzes bei. Juristisch