BfNatSchG Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz Das BfNatSchG steht für das "Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz". Es regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Naturschutz in Deutschland. Das Gesetz legt fest, wie das Bundesamt für Naturschutz strukturiert sein soll und welche Kompetenzen es in Bezug auf den Schutz und Erhalt der Natur hat. Es dient der Umsetzung und Sicherstellung von Naturschutzmaßnahmen auf Bundesebene. Juristisch