BezG Bezirksgericht BezG. ist die Abkürzung für "Bezirksgericht", welches ein Gericht in einem bestimmten Bezirk ist. Es handelt sich um ein juristisches Organ, das für die Entscheidung in bestimmten Rechtsangelegenheiten zuständig ist. Das BezG. ist in der Regel die erste Instanz in Zivil- und Strafverfahren und entscheidet über Streitigkeiten und Klagen auf Bezirksebene. Es hat die Aufgabe, Rechtsschutz zu gewährleisten und Rechtsstreitigkeiten fair und gerecht zu behandeln. Juristisch