BerGer. Berufungsgericht Die Abkürzung "BerGer" steht für "Berufungsgericht". Dabei handelt es sich um eine juristische Instanz, die als zweite Instanz über Berufungen entscheidet. Sie prüft, ob das vorherige Urteil eines untergeordneten Gerichts rechtlich korrekt war und ob inhaltliche Fehler gemacht wurden. Das Berufungsgericht hat die Befugnis, das Urteil abzuändern, aufzuheben oder zu bestätigen. Es spielt somit eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem. Juristisch