Beil. Beilage Die Abkürzung "Beil." steht in juristischem Kontext für "Beilage". Es handelt sich um eine Kurzform, die vor allem in schriftlichen Dokumenten, wie beispielsweise Gerichtsurteilen oder Rechtsakten, verwendet wird. Die Abkürzung dient zur Kennzeichnung von zusätzlichen, an das Dokument angehängten Unterlagen, die für das Verständnis und die Bearbeitung des Falls relevant sind. Juristisch