Beigel. Beigeladene Die Abkürzung "Beigel." steht für "Beigeladene" und findet vor allem im juristischen Kontext Anwendung. Dabei handelt es sich um Personen oder Institutionen, die in ein Verfahren beigefügt werden, um ihre Interessen zu vertreten oder eine Entscheidung mitzubeeinflussen. Das Hinzuziehen von Beigeladenen kann beispielsweise erfolgen, um eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts sicherzustellen oder um alle betroffenen Parteien angemessen zu berücksichtigen. Juristisch