BEGebV Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes Die Abkürzung BEGebV steht für "Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes". Diese Verordnung regelt die Kosten, die im Rahmen von behördlichen Aktionen im Eisenbahnverkehr vom Bund erhoben werden können. Es handelt sich um eine rechtliche Vorschrift im Kontext der Eisenbahnverkehrsverwaltung. Juristisch