BEGDV 1 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes Die Abkürzung BEGDV 1 steht für "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes". Diese Verordnung dient der Umsetzung und Konkretisierung des Bundesentschädigungsgesetzes und legt fest, wie die Regelungen des Gesetzes in der Praxis angewendet werden sollen. Juristisch