BBKG Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBKG steht für das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dieses Gesetz regelt die Struktur und Aufgaben des Bundesamtes, das für den Schutz der Bevölkerung und die Hilfe bei Katastrophen zuständig ist. Dies umfasst unter anderem die Koordination von Maßnahmen, die Gefahrenabwehr und die Unterstützung der Länder und Kommunen in Krisensituationen. Juristisch