BayDStH Bayerischer Dienststrafhof BayDStH steht für "Bayerischer Dienststrafhof". Dieses Gericht ist zuständig für die Durchführung von Dienststrafverfahren gegen Beamtinnen und Beamte in Bayern. Der BayDStH prüft, ob Verstöße gegen dienstliche Pflichten vorliegen und entscheidet über mögliche Disziplinarmaßnahmen. Als eigenständiges Gericht trägt der BayDStH zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im bayerischen öffentlichen Dienst bei. Juristisch