BAStrlSchG Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Das BAStrlSchG steht für das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz. Es regelt die Gründung und Aufgaben eines Bundesamtes, das für die Überwachung und den Schutz vor schädlicher Strahlung zuständig ist. Das Gesetz legt den rechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen das Bundesamt seine Aufgaben wahrnehmen kann und die Bevölkerung vor Strahlenschäden geschützt wird. Juristisch