BarwertVO Barwertverordnung Die Abkürzung "BarwertVO" steht für "Barwertverordnung". Diese Verordnung dient der Ermittlung des Barwerts einer auszugleichenden Versorgung nach § 1587a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch