BArtSchV Bundesartenschutzverordnung Die Abkürzung BArtSchV steht für Bundesartenschutzverordnung. Diese Verordnung dient dem Schutz und der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten in Deutschland. Sie regelt unter anderem Maßnahmen zum Schutz, zur Beschränkung sowie zum Handel mit geschützten Arten. Die BArtSchV ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Naturschutzes und trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Juristisch