BArchG Bundesarchivgesetz Das Kürzel BArchG steht für das Bundesarchivgesetz. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundesarchivs, einer zentralen Einrichtung zur archivarischen Sicherung und Bereitstellung von Unterlagen des Bundes. Es legt unter anderem fest, welche Unterlagen im Bundesarchiv aufbewahrt werden sollen und regelt den Zugang zu den archivierten Dokumenten für die Öffentlichkeit. Das Bundesarchivgesetz ist für juristische Angelegenheiten von großer Bedeutung. Juristisch