AZRG-DV Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister AZRG-DV steht für "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister" und regelt die Verfahrensweisen und Umsetzung des Gesetzes im Zusammenhang mit dem Ausländerzentralregister. Das Ausländerzentralregister ist eine behördliche Datenbank, in der Informationen über Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben, gespeichert werden. Die AZRG-DV dient als rechtliche Grundlage für die Handhabung dieses Registers und legt die genauen Abläufe und Zuständigkeiten fest. Juristisch