AVBEltV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden Die Abkürzung AVBEltV steht für "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden". Diese Verordnung legt die allgemeinen Bedingungen fest, unter denen Tarifkunden mit elektrischer Energie versorgt werden. Sie enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Elektrizitätsversorger und Tarifkunden sowie zu Vertragsinhalten, Vertragsbeendigung und Streitbeilegung. Die AVBEltV dient als rechtlicher Rahmen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Juristisch