AuslGebV Ausländer-Gebührenverordnung Die Abkürzung "AuslGebV" steht für die "Ausländer-Gebührenverordnung". Diese Verordnung regelt die Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz und dem Gesetz zum Schengener Durchführungsübereinkommen erhoben werden. Sie legt fest, welche Kosten für verschiedene ausländerrechtliche Verfahren anfallen, wie beispielsweise für die Beantragung eines Aufenthaltstitels oder die Durchführung einer Integrationseignungsprüfung. Juristisch