AuslDÜV Verordnung über Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden Die Abkürzung AuslDÜV steht für die "Verordnung über Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden". Diese Verordnung regelt den Austausch von relevanten Informationen zwischen verschiedenen staatlichen Stellen im Zusammenhang mit Ausländern und deren Aufenthalt in Deutschland. Sie dient der effizienten und rechtssicheren Kommunikation zwischen den Behörden, um eine wirksame Kontrolle und Verwaltung des Ausländerwesens zu gewährleisten. Juristisch