AuslandsrentenVO Verordnung über die Zahlung von Renten in das Ausland Die Abkürzung "AuslandsrentenVO" steht für die "Verordnung über die Zahlung von Renten in das Ausland". Diese Verordnung regelt die rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Auszahlungen von Rentenzahlungen an Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Sie stellt sicher, dass Rentenansprüche auch außerhalb des Landes, in dem sie erworben wurden, angemessen berücksichtigt und ausgezahlt werden. Juristisch