ausf. ausführlich "Ausf." ist eine Abkürzung für "ausführlich". Diese Abkürzung wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um anzugeben, dass eine detaillierte und umfassende Erklärung oder Darstellung gegeben wird. Sie signalisiert, dass alle relevanten Aspekte eines Sachverhalts ausführlich behandelt werden. Juristisch
Ausf Ausfahrt Eisenbahnwesen