AtZÜV Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung Die Abkürzung "AtZÜV" steht für "Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung". Diese Verordnung legt fest, dass Personen, die mit atomrechtlich überwachungsbedürftigen Anlagen und Tätigkeiten in Kontakt kommen, einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden müssen. Dadurch soll die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Stoffen gewährleistet werden. Juristisch