AtVfV Atomverfahrensverordnung Die Abkürzung AtVfV steht für Atomverfahrensverordnung. Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Genehmigung von Anlagen gemäß § 7 des Atomgesetzes. Die AtVfV ist ein juristisches Instrument, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Atomkraftwerken und anderen atomaren Anlagen festlegt. Sie legt die Prozesse und Anforderungen fest, die bei der Genehmigung, der Überwachung und dem Schutz vor radioaktiver Strahlung zu beachten sind. Die AtVfV ist ein wichtiger Bestandteil der atomrechtlichen Vorschriften und dient dazu, die Sicherheit und den Schutz von Mensch und Umwelt in Bezug auf den Betrieb von Atomkraftwerken zu gewährleisten. Juristisch