AtSMV Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung Die Abkürzung "AtSMV" steht für "Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung". Diese Verordnung regelt im juristischen Kontext die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten im Atomrecht sowie die Meldepflichten in Bezug auf sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Mit Hilfe der AtSMV werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in atomrechtlichen Anlagen festgelegt und die Zusammenarbeit zwischen Betreibern, Sicherheitsbeauftragten und Behörden geregelt. Juristisch