AtDeckV Atomdeckungsverordnung Die Abkürzung AtDeckV steht für "Atomdeckungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Deckungsvorsorge gemäß dem Atomgesetz. Sie befasst sich mit Maßnahmen und Bestimmungen, die dazu dienen, mögliche Schäden aus dem Betrieb von Atomkraftwerken abzudecken und finanziell abzusichern. Durch die AtDeckV werden die rechtlichen Grundlagen für die atomrechtliche Haftung und Entschädigung festgelegt. Juristisch