AsylZBV Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung Die AsylZBV legt die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen in der Europäischen Union fest. Sie regelt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Antrags zuständig ist. Die Verordnung bestimmt somit den Staat, der für die Prüfung des Antrags verantwortlich ist, gemäß dem Übereinkommen von 1990. Juristisch