AsylVfG Asylverfahrensgesetz Das Kürzel AsylVfG steht für das Asylverfahrensgesetz. Dieses Gesetz regelt in Deutschland die Durchführung des Asylverfahrens. Es legt die Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten und Rechte der Beteiligten fest. Ziel des AsylVfG ist es, ein faires und effizientes Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen zu gewährleisten und Schutzbedürftige vor Verfolgung zu schützen. Das Gesetz betrifft sowohl Asylbewerber als auch Behörden und Gerichte, die im Rahmen des Asylverfahrens tätig sind. Juristisch