ASAV Anwerbestoppausnahmeverordnung ASAV steht für "Anwerbestoppausnahmeverordnung". Es handelt sich hierbei um eine juristische Abkürzung. Die Anwerbestoppausnahmeverordnung regelt Ausnahmen von einem allgemeinen Anwerbestopp im Bereich der Arbeitsmigration. Dies bedeutet, dass bestimmte Arbeitskräfte trotz des Anwerbestopps eingestellt werden können, sofern sie die Kriterien der Verordnung erfüllen. Die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen sind in der Anwerbestoppausnahmeverordnung festgelegt. Juristisch