ARUG Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ARUG steht für das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie". Dieses Gesetz wurde erlassen, um die Aktionärsrechte in Deutschland zu stärken und an europäische Vorgaben anzupassen. Es regelt Aspekte wie die Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die Transparenz von Aktionärsrechten und die Beteiligung der Aktionäre an Hauptversammlungen. Das ARUG zielt darauf ab, die Rechte der Aktionäre zu schützen und ihnen mehr Einflussmöglichkeiten bei Unternehmensentscheidungen zu geben. Juristisch