ArbPlSchGAbschn3V Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes Die Abkürzung "ArbPlSchGAbschn3V" steht für "Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes". Diese Verordnung regelt bestimmte Aspekte des Arbeitsplatzschutzes und ist ein Bestandteil des umfassenden Arbeitsplatzschutzgesetzes. Sie dient dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Juristisch