ArbnErfGDV Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen Die Abkürzung ArbnErfGDV steht für "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen". Diese Verordnung legt die genauen Bestimmungen und Regelungen fest, wie Arbeitnehmererfindungen in Deutschland behandelt werden. Sie dient als ergänzende Richtlinie zum entsprechenden Gesetz und regelt unter anderem die Rechte, Pflichten und Vergütungen bezüglich der Entstehung und Verwertung von Erfindungen durch Arbeitnehmer. Juristisch