ArblVAbk CHE Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Die Abkürzung ArblVAbk CHE steht für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen beiden Ländern, die die Regelungen zur Arbeitslosenversicherung und den damit verbundenen Leistungen für Staatsbürger beider Nationen regelt. Das Abkommen schafft ein rechtliches Rahmenwerk, um den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu ermöglichen, wenn zum Beispiel Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre Arbeit einstellen. Juristisch