ArbEG Arbeitnehmererfindungsgesetz Das ArbEG steht für das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in Bezug auf Erfindungen, die sie während ihrer Beschäftigung machen. Es legt fest, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich die Rechte an seiner Erfindung behält, jedoch kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ein Benutzungsrecht oder sogar volles Eigentum an der Erfindung erwerben. Das ArbEG dient dabei dem Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Juristisch