AnwZV Anwartschaftszeitenverordnung Die Abkürzung "AnwZV" steht für die Anwartschaftszeitenverordnung. Diese Verordnung regelt die Erfassung und Berechnung von Anwartschaftszeiten im Sozialversicherungssystem. Anwartschaftszeiten sind Zeiten, in denen Personen in die Sozialversicherung eingezahlt haben und dadurch Ansprüche erwerben. Die AnwZV stellt sicher, dass diese Zeiten korrekt erfasst und bei der Berechnung von Rentenansprüchen und anderen Sozialleistungen berücksichtigt werden. Juristisch