AnwKomm Anwaltskommentar Die Abkürzung "AnwKomm." steht für "Anwaltskommentar" und bezieht sich auf eine schriftliche juristische Kommentierung von Rechtsnormen. In einem Anwaltskommentar wird das entsprechende Gesetz oder der Paragraph detailliert erläutert und analysiert. Anwälte nutzen solche Kommentare, um Rechtsfragen zu klären, Argumente für ihre Fälle zu finden oder sich einen Überblick über die geltende Rechtsprechung zu verschaffen. Damit ist der Anwaltskommentar ein wichtiges Hilfsmittel im juristischen Alltag. Juristisch