AntKostV Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 Die Abkürzung AntKostV steht für die "Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994". Diese Verordnung legt die Kosten fest, die für verschiedene amtliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Umweltschutzprotokoll anfallen. Sie dient als Grundlage für die Erhebung und Festsetzung von Gebühren und Auslagen im Bereich des Umweltschutzes. Juristisch