AnsprÜbersV Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen Die Abkürzung "AnsprÜbersV" steht für "Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen". Diese Verordnung legt die Anforderungen und Vorgaben fest, die bei der Übersetzung der Ansprüche von europäischen Patentanmeldungen einzuhalten sind. Sie stellt sicher, dass diese Übersetzungen in einer verständlichen und präzisen Form vorliegen, um die Rechte und Ansprüche der Patentinhaber zu schützen. Juristisch