AnpflEigentG Gesetz zur Regelung des Eigentums an von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vorgenommenen Anpflanzungen Das Gesetz zur Regelung des Eigentums an von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vorgenommenen Anpflanzungen (AnpflEigentG) legt fest, wer das Eigentum an den durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften angelegten Anpflanzungen besitzt. Es regelt die damit verbundenen Rechte und Pflichten und stellt somit sicher, dass jeder Beteiligte seine Interessen angemessen wahren kann. Das AnpflEigentG dient somit der rechtlichen Sicherung und klaren Zuordnung von Anpflanzungen in der Landwirtschaft. Juristisch