AmtsschErl Erlass über die Amtsschilder der Bundesbehörden Die Abkürzung "AmtsschErl." steht für den "Erlass über die Amtsschilder der Bundesbehörden". Dieser Erlass legt die Regeln und Vorgaben für die Gestaltung und Anbringung von Amtsschildern in Bundesbehörden fest. Dabei geht es um die korrekte und einheitliche Darstellung der Amtsschilder, um eine eindeutige Identifizierung der Behörde zu gewährleisten. Dieser Erlass hat somit eine wichtige Bedeutung für die äußere Erscheinung der Behörden und ihre Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit. Juristisch