Amtl.Mitt. Amtliche Mitteilung Die Abkürzung "Amtl.Mitt." steht für "Amtliche Mitteilung". Dabei handelt es sich um eine schriftliche Benachrichtigung oder Bekanntgabe von offizieller Stelle. Diese Mitteilung kann beispielsweise im juristischen Kontext verwendet werden, um gesetzliche Informationen, Ankündigungen oder behördliche Entscheidungen zu übermitteln. Juristisch