AMSachvV Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln Die Abkürzung AMSachvV steht für die "Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln". Diese Verordnung legt die Regelungen und Zuständigkeiten für Sachverständigen-Ausschüsse fest, die Entscheidungen zur Standardzulassung, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln treffen. Die AMSachvV ist relevant im juristischen Kontext im Zusammenhang mit der Überprüfung und Beurteilung der Zulassung und Verwendung von Arzneimitteln. Juristisch