AMHV Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen Die Abkürzung AMHV steht für "Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen". Diese Verordnung bezieht sich auf den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Arzneimitteln, die unter bestimmten Bedingungen ohne vorherige Genehmigung oder Zulassung auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie regelt Ausnahmesituationen, in denen Patienten dringend auf nicht-zugelassene Medikamente angewiesen sind, beispielsweise in besonderen Härtefällen. Juristisch