AMGBlauzAusnV Verordnung über Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit Die Abkürzung AMGBlauzAusnV steht für die "Verordnung über Ausnahmen von § 56a des Arzneimittelgesetzes zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit". Diese Verordnung regelt Ausnahmen von bestimmten Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, um den Schutz vor der Blauzungenkrankheit zu gewährleisten. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung bei Tieren, insbesondere bei Wiederkäuern, und kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Die AMGBlauzAusnV stellt sicher, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verbreitung und Auswirkungen dieser Krankheit einzudämmen. Juristisch