AMBtAngV Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen AMBtAngV ist die Abkürzung für "Verordnung über die Angabe von Arzneimittelbestandteilen". Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Kennzeichnung von Arzneimitteln, indem sie fordert, dass die Bestandteile eines Arzneimittels in der Packungsbeilage oder auf der Verpackung angegeben werden müssen. Sie dient dem Schutz der Verbraucher, indem sie Transparenz über die enthaltenen Inhaltsstoffe von Arzneimitteln gewährleistet. Juristisch