AltTZG 1996 Altersteilzeitgesetz Das Kürzel AltTZG 1996 steht für das Altersteilzeitgesetz von 1996. Dieses Gesetz regelt den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand und ermöglicht Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Es bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig finanziell unterstützt zu werden. Das Gesetz fördert somit eine flexible Gestaltung des Renteneintritts und dient dem Erhalt der Arbeitskraft älterer Arbeitnehmer. Juristisch