AltfahrzeugV Altfahrzeugverordnung Die Abkürzung "AltfahrzeugV" steht für die Altfahrzeugverordnung. Diese juristische Regelung befasst sich mit der Entsorgung und dem Recycling von Altfahrzeugen. Sie legt fest, welche Maßnahmen und Vorschriften einzuhalten sind, um Umweltschäden durch Alt- und Schrottfahrzeuge zu vermeiden und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Die Altfahrzeugverordnung hat das Ziel, eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von ausgemusterten Fahrzeugen sicherzustellen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Juristisch