allg. allgemein "allg." ist die Abkürzung für "allgemein" und wird oft in juristischen Zusammenhängen verwendet. Sie bezieht sich auf Sachverhalte, die ohne spezifische Einschränkungen oder Besonderheiten gelten. Mit dieser Abkürzung wird verdeutlicht, dass etwas im Allgemeinen gilt und nicht auf bestimmte Fälle begrenzt ist. Juristisch