AlhiV Arbeitslosenhilfe-Verordnung Die Abkürzung AlhiV steht für Arbeitslosenhilfe-Verordnung. Diese Verordnung legt die Bedingungen und Regelungen für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe fest. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung, die Höhe des Arbeitslosengeldes sowie die Dauer der Zahlungen. Die AlhiV bildet somit einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Unterstützung von Arbeitslosen. Juristisch