AkkStelleKostV Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle Die Abkürzung AkkStelleKostV steht für "Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle". Diese Verordnung regelt die Kosten, die von der Akkreditierungsstelle im Rahmen ihrer Tätigkeiten erhoben werden dürfen. Dabei werden beispielsweise die Gebühren für Akkreditierungsverfahren oder Prüfungen festgelegt. Die AkkStelleKostV dient somit der Transparenz und Rechtsgrundlage für die Kosten der Akkreditierungsstelle. Juristisch