AkkStelleGBV Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz Die Abkürzung "AkkStelleGBV" steht für die "Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz". Diese Verordnung regelt die Befugnisse und Aufgaben der Akkreditierungsstelle gemäß dem Akkreditierungsstellengesetz. Sie legt fest, welche Stelle die akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstellen beaufsichtigt und wie diese Beleihung erfolgt. Dies geschieht im Kontext des juristischen Bereichs. Juristisch