AG-SGG Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen AG-SGG steht für "Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen". Dieses Gesetz regelt die spezifischen Ausführungsbestimmungen für das Sozialgerichtsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Es legt die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen für Sozialgerichte in diesem Bundesland fest. Das AG-SGG ist von entscheidender Bedeutung für die Rechtsprechung und den Schutz sozialer Rechte in Nordrhein-Westfalen. Juristisch